Schutzgeländer für Bodentreppen
- Geschrieben am
- Geposted in Bodentreppe, sicherheit, Wellhöfer
Noch immer bleiben bei Bodentreppen wichtige Sicherheitsvorschriften oft unbeachtet. Die Bauordnung schreibt für Bodentreppen ein Schutzgeländer vor. Dies gilt auch im selbstgenutzten Eigenheim. Kommt ein Nutzer der Dachbodentreppe zu Schaden, wird das fehlende Schutzgeländer zum Problem. Für Hausbesitzer, Verarbeiter, Verkäufer und Planer. Denn die Bauordnung lässt keinen Zweifel: „Öffnungen in begehbaren Decken …“ sind „… zu umwehren“.
Öffnungen in begehbaren Decken sind sicher abzudecken oder zu umwehren.
Über 13.000 Menschen kommen jedes Jahr bei Unfällen im Haushalt ums Leben, vier Mal mehr Tote als im Verkehr. Ein Sturz ist bei dreiviertel der tödlichen Haushaltsunfälle die Ursache. Angesichts dieser Zahlen ist nicht zu verstehen, dass beim Großteil der Dachbodentreppen das vorgeschriebene Schutzgeländer fehlt. Trotz großer Sturzhöhe, Beratungspflicht und Haftungsrisiko. Das Geländer schützt nicht nur vor Sturz, sondern bietet auch Halt und Sicherheit beim Betreten und Verlassen des Dachraums.
Wellhöfer weist z.B. seit Jahren auf diese Vorschrift hin und macht auf die Gefahrenquelle aufmerksam. Auch im Futterkasten jeder Wellhöfer Bodentreppe ist ein entsprechender Hinweis angebracht, der dann durch die Montage des vorgeschriebenen Schutzgeländers vom Geländerpfosten abgedeckt wird.
Stabilitätsgeprüft und schnell montiert am Beispiel des Wellhöfer Schutzgeländers
Die vier massiven Pfosten werden im Futterkasten der Dachbodentreppe befestigt. Zwei zusätzliche Dreiecksstützen erhöhen die Belastbarkeit. Um den vier Pfosten ausreichend Halt zu bieten ist der Futterkasten bei Wellhöfer Bodentreppen umlaufend mindestens 25 cm hoch. Bei geringeren Deckenstärken ist nur der Austritt an der Stirnseite entsprechend abgesenkt. Bei höheren Decken muss die Futterkastenhöhe mindestens der Deckenstärke entsprechen, da sonst die vorgeschriebenen 90 cm Geländerhöhe über dem Boden nicht eingehalten werden.
Die ETB-Versuchsreihe hat die Belastbarkeit des Schutzgeländers mit mind. 531N bestätigt. Die horizontal anzusetzenden Lasten der ETB-Richtlinie entsprechen den Lasten der DIN 1055-3. Am schwächsten Punkt besitzt das Geländer eine durchschnittliche Bruchlast von 797N.
Vorgebohrte Pfosten garantieren eine saubere Montage und kurze Einbauzeit. Das geprüfte Befestigungsmaterial liegt immer bei und das Schutzgeländer besitzt durchgehend 90 cm Geländerhöhe. Im Einzelfall kann aus technischen Gründen bei Bodentreppen mit beidseitigem FeuerSchutz und niedriger Deckenstärke auch ein Geländer mit Metallstützen erforderlich sein.
Nachrüstbar
Die Wellhöfer Bodentreppe ist bereits eingebaut und erst jetzt fällt der Hinweis auf das vorgeschriebene Schutzgeländer auf? Kein Problem. Das Wellhöfer Schutzgeländer kann auch nachträglich montiert werden (zum Produkt).
Mit freundlicher Unterstützung von Wellhöfer