Noch immer bleiben bei Bodentreppen wichtige Sicherheitsvorschriften oft unbeachtet. Die Bauordnung schreibt für Bodentreppen ein Schutzgeländer vor. Dies gilt auch im selbstgenutzten Eigenheim. Kommt ein Nutzer der Dachbodentreppe zu Schaden, wird das fehlende Schutzgeländer zum Problem. Für Hausbesitzer, Verarbeiter, Verkäufer und Planer. Denn die Bauordnung lässt keinen Zweifel: „Öffnungen in begehbaren Decken …“ sind „… zu umwehren“.
Für Gewerbekunden gibt es ein besonderes Angebot von Wellhöfer: Um Verarbeitern den Einstieg zu erleichtern, geht Wellhöfer beim ersten FlachdachAusstieg auf Wunsch mit aufs Dach und steht bei Aufmaß und Montage beratend zur Seite!
Noch immer bleiben bei Bodentreppen wichtige Sicherheitsvorschriften oft unbeachtet! Dabei schützen richtiger Stufenabstand bei An- und Austritt, Schutzgeländer und Handlauf den Benutzer.
Seit 1. September gibt es die neue Version der Scherentreppe Liliput von Wellhöfer: Stabiler, komfortabler und höher. Bis maximal 4 Meter Raumhöhe und mit optionaler Komfortbedienung für das Treppenteil.